Werden Sie Mitglied in unserer berufspolitischen Vertretung und wählen Sie dafür die Doppel- oder Dreifachmitgliedschaft – diese stärkt den gesamten Verband in Deutschland und somit unsere gemeinsame Schlagkraft. Eine Mehrfachmitgliedschaft kostet Sie nicht mehr als eine einfache und beinhaltet dieselben Konditionen
Profitieren Sie von langjährigen Kooperationen, gebündeltem Wissen und modernen Netzwerken.
Holger Marschner
Facharzt für Nervenheilkunde
Vorsitzender des Landesverbandes
E-Mail: bvdn@nervenarztpraxis-marschner.de
siehe Beitragsordnung im Anhang der Satzung. Zum Downloadbereich
Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit, allerdings werden nach Ende des beitragsfreien ersten Jahres bzw. Erreichen des Facharztstatus bei Assistenzärzten dann Beiträge entsprechend der Beitragsordnung fällig.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Kalenderjahresende und muss schriftlich formuliert werden.